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![]() Klasse C - „Schwere LKW“: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Beinhaltet Klassen: C1 Geltungsdauer der Führerscheins: 5 Jahre Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre ![]() Klasse CE -Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: siehe Klasse C Vorbesitz der Klasse C erforderlich Beinhaltet Klassen: C1E, BE, T, D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D Geltungsdauer der Führerscheins: 5 Jahre Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre |
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