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![]() Klasse B - Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern: - die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder - die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Geltungsdauer der Führerscheins: 15 Jahre Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet ![]() Klasse BE - Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Beinhaltet Klassen: L, AM Geltungsdauer der Führerscheins: 15 Jahre Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet |
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